12. Januar 2010
Neu ab 01.01.2010: Bildungsprämie auf bis zu 500 Euro erhöht
Mit der Bildungsprämie erhalten Sie ab 01.01.2010 die Hälfte der Gebühr einer Weiterbildung vom Staat dazu – bis zu maximal 500 Euro (bislang bis zu 154 Euro).
Vorraussetzung, um eine Bildungsprämie zu erhalten: Sie sind erwerbstätig, müssen aber maximal 25.600 Euro (51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) im Jahr versteuern.
Bevor Sie eine Bildungsprämie beantragen können, müssen Sie sich beraten lassen. Dies muss unbedingt vor Beginn der Weiterbildung geschehen. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie entweder auf der Internetseite www.bildungspraemie.info/de/170.php oder per Telefonhotline: 0800 2623 000.
Alle Informationen zur Bildungsprämie gibt es auf der Homepage www.bildungspraemie.info.

